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Das sollten Sie zum Heizkostenzuschuss wissen!

15. Mai 2023

Menschen, die mit Öl, Holz oder Flüssiggas heizen, haben lange auf Entlastungen gewartet. Nun öffnen auch die verbliebenen Bundesländer ihre Antragsportale für den Heizkostenzuschuss.
Vor fünf Monaten einigte sich die Bundesregierung auf Hilfen für Haushalte, die mit Öl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen. Jetzt können betroffene Haushalte in fast allen Bundesländern Geld aus dem Härtefallfonds beantragen. Bislang ging das nicht in allen Ländern.
Am 8. Mai öffneten Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen ihre Antragsportale für den Heizkostenzuschuss. Mitte Mai folgen dann auch Bayern und Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Bundesländern ist es bereits möglich, die Hilfen zu beantragen. Folgende Punkte sollten Sie beachten.
Heizkostenzuschuss beantragen: Höhe, Voraussetzungen und Bundesländer
Welche Voraussetzungen gelten für den Heizkostenzuschuss?
Die konkreten Voraussetzungen für den Heizkostenzuschuss in Deutschland können von Bundesland zu Bundesland und von Programm zu Programm unterschiedlich sein.

Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Kriterien:
1.) Heizart: Der Heizkostenzuschuss ist in der Regel für Haushalte vorgesehen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, wie beispielsweise Öl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Flüssiggas.
2.) Kostensteigerung: Sie müssen nachweisen können, dass Ihre Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr um mehr als das Doppelte gestiegen sind. Oftmals wird der Referenzpreis des Vorjahres als Grundlage herangezogen.
3.) Zeitspanne: Die Kostensteigerung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt sein, in der Regel zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022.
4.) Antragstellung: Sie müssen einen Antrag für den Heizkostenzuschuss stellen und dabei die erforderlichen Unterlagen vorlegen, wie beispielsweise eine Brennstoffrechnung und einen Zahlungsnachweis.
Hinweis: Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen können je nach Bundesland variieren. Deshalb sollten Sie sich über die spezifischen Anforderungen und das Verfahren in Ihrem Bundesland informieren, um sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen und den Antrag korrekt stellen.
Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Um staatliche Gelder zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Regel erhalten Sie den Heizkostenzuschuss, wenn Sie zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle, Koks oder Flüssiggas gekauft haben und dafür mehr als das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr gezahlt haben.
Eine Ausnahme gilt für Berlin: Das Land hat das Antragsverfahren bereits Ende Januar gestartet und niedrigere Hürden eingeführt. Dort erhalten Sie bereits eine Erstattung, wenn der Brennstoff im Jahr 2022 um mehr als 70 Prozent teurer war als im Jahr 2021. Da nun ein bundesweites Hilfsprogramm eingeführt wurde, ist die Antragstellung in Berlin derzeit pausiert.
Heizkostenzuschuss beantragen: Wie viel Geld gibt es?
Der Bund übernimmt 80 Prozent der Kosten, die über die Verdopplung hinausgehen. Die Untergrenze für den Zuschuss liegt bei 100 Euro, während die Obergrenze bei 2000 Euro liegt.
Um Ihren Antrag einzureichen, müssen Sie Ihre Brennstoffrechnung sowie einen Zahlungsnachweis, wie beispielsweise einen Kontoauszug, beifügen. Bei Wohngebäuden mit mehreren Parteien ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Hilfen zu beantragen und sie an die Mieter weiterzugeben.
Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf den Heizkostenzuschuss habe?
Die Bundesregierung hat für sämtliche Brennstoffe einen Referenzpreis für das Jahr 2021 festgesetzt. Wenn Sie auf Ihrer Rechnung erkennen, dass Sie im Jahr 2022 mehr als das Doppelte dieses Preises gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf den Zuschuss.
Die folgenden Vergleichspreise für das Jahr 2021 gelten einschließlich Mehrwertsteuer:
Vergleichspreis für Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
Vergleichspreis für Heizöl: 71 Cent pro Liter
Vergleichspreis für Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
Vergleichspreis für Kohle oder Koks: 36 Cent pro Kilogramm
Vergleichspreis für Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
Vergleichspreis für Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
Vergleichspreis für Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
Wichtig: Sie können auch online überprüfen, ob Sie antragsberechtigt sind. Die Verbraucherzentrale stellt auf der eigenen Homepage einen Rechner zur Verfügung, der Ihre mögliche Energieentlastung ermitteln kann. So erhalten Sie schnell einen Überblick über die mögliche Höhe Ihres Heizkostenzuschusses.
Wo kann ich den Heizkostenzuschuss beantragen?
Die Möglichkeit zur Antragstellung hängt grundsätzlich von Ihrem Wohnort ab. Die meisten Bundesländer nehmen am Service-Portal Driveport teil. Dazu gehören Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In Bayern können Sie den Heizkostenzuschuss ab Montag, den 15. Mai 2023, beantragen. Laut Angaben des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wird dies ebenfalls über eine Online-Plattform möglich sein. Der entsprechende Link wird dann auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht. Auch in Nordrhein-Westfalen soll es ab Mitte Mai möglich sein, die Härtefallhilfe zu beantragen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung gibt an, dass hierfür eine Bund-ID oder Elster-ID zur Authentifizierung erforderlich ist.
Die Tatsache, dass das Bundesland Berlin wesentlich schneller als der Rest der Bundesrepublik Entlastungen eingeführt hat, hat nun negative Auswirkungen auf die Landesregierung. Die Anträge für die „Heizkostenhilfe Berlin“ bei der Investitionsbank Berlin sind derzeit pausiert, um „das bestehende Verfahren anzupassen“. Erst danach darf Berlin auf die bereitgestellten Bundesmittel zugreifen.
Heizkostenzuschuss beantragen je nach Bundesland
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses startet wie bereits erwähnt nicht bundesweit zur gleichen Zeit, sondern etappenweise. Wohnen Sie in Bayern, Berlin oder Nordrhein-Westfalen, ist die jeweilige Landesstelle für Sie zuständig.
Die Hauptstadt bildet einen Sonderfall, denn in Berlin ist das Antragsverfahren seit Ende Januar gestartet und wegen des bundesweiten Hilfsprogramms derzeit pausiert. Für Berliner gilt der Heizkostenzuschuss schon bei einer Preissteigerung von 70 Prozent im Vergleich zu den Referenzpreisen aus 2021.

Starttermin im Saarland war der 08.05.2023