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AGB für den Online-Shop der Firma SIEBENPFEIFFER BRENNSTOFFE, ZNL der Firma Fritz Widenmeyer Saar Heizöl Handelsgesellschaft mbH

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche mit der Firma SIEBENPFEIFFER BRENNSTOFFE, ZNL der Firma Fritz Widenmeyer Saar Heizöl Handelsgesellschaft mbH, Im Pottaschwald 29, 66386 St. Ingbert (nachfolgend: SIEBENPFEIFFER) unter der Domain http://heizoel-siebenpfeiffer.de/ geschlossenen Verträge, unabhängig davon, ob diese mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend: KUNDEN) zu Stande kommen.
    2. Diese AGB enthalten spezielle Regelungen für KUNDEN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: UNTERNEHMER). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf UNTERNEHMER gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
    3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt SIEBENPFEIFFER nicht an, es sei denn, SIEBENPFEIFFER hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsschluss
    1. Der KUNDE kann durch Angabe der gewünschten Menge der gewünschten Ware und durch Anklicken des Buttons ‚Heizölpreis berechnen‘ den Bestellprozess einleiten. In einem zweiten Schritt wird dem KUNDEN der Preis der Ware angezeigt, sobald er seine Postleitzahl und die Anzahl der Abladestellen angegeben hat. Durch Anklicken des Buttons ‚Bestellen‘ wird der Bestellprozess fortgesetzt. In einem dritten Schritt muss der KUNDE die erforderlichen Kontaktdaten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons ‚Kostenpflichtig bestellen‘ abschließen.
    2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Bestellprozess und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons ‚vor‘ und ‚zurück‘ des Browsers bzw. den entsprechenden Links im Bestellprozess korrigieren. Durch Schließen des Browser-Fensters kann der Bestellvorgang abgebrochen werden.
    3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von SIEBENPFEIFFER stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. SIEBENPFEIFFER wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. SIEBENPFEIFFER behält sich vor, das Angebot des KUNDEN durch eine gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb einer Frist von von 3 Werktagen nach der Bestellung anzunehmen oder das Angebot ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Erst mit einer gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. Nimmt SIEBENPFEIFFER das Angebot des KUNDEN nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, gilt dies als Ablehnung des Angebotes.
    4. Der Kaufvertrag kommt zu Stande mit der Firma Fritz Widenmeyer Saar Heizöl Handelsgesellschaft mbH, Im Pottaschwald 29, 66386 St. Ingbert, Deutschland.
    5. Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Vertragstextspeicherung
    Der Vertragstext wird von SIEBENPFEIFFER gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch in dem Online-Shop von SIEBENPFEIFFER abgerufen und ausgedruckt werden.
  4. Widerrufsrecht
    Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl
    Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen, sind somit nicht widerrufbar.
  5. Preise und Lieferkosten
    1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Online-Shop von SIEBENPFEIFFER angezeigt werden.
    2. Die in dem Online-Shop angezeigten Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer.
    3. Die in dem Online-Shop angezeigten Verkaufspreise beinhalten die Lieferkosten für die Auslieferung der Ware mittels eines Tankwagens mit einer maximalen Schlauchlänge von 40 Metern, es sei denn, der KUNDE wünscht eine Eillieferung innerhalb von 48 Stunden.
    4. Eillieferungen können von Montag bis Samstag erfolgen. SIEBENPFEIFFER berechnet für Eillieferungen ein Eilzuschlag i.H.v. 90,00 Euro inkl. MwSt.. Stammkunden, d.h. KUNDEN, die nicht erstmals bei SIEBENPFEIFFER bestellen, zahlen 60,00 Euro inkl. MwSt..
    5. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.
    6. Bei einer wasserseitigen Verladung gehen etwaige Minderbeladungs-, Kleinwasser- und Eiszuschläge sowie vom KUNDEN zu vertretende Überliegegelder zu dessen Lasten. Für Lade- und Löschzeiten sowie Liegegelder gelten die amtlich festgesetzten Bedingungen des Frachtausschusses für den Tankschiffverkehr auf Binnenwasserstraßen.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. SIEBENPFEIFFER akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
    2. Soweit eine Bezahlung per Sofortüberweisung erfolgt, muss der KUNDE über ein freigeschaltetes Online-banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen. Am Ende des Bestellvorgangs wird der KUNDE aufgefordert, seine Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN in das angebotene Formular (Bankverbindung, Überweisungsbetrag, Verwendungszweck) einzugeben. Im unmittelbaren Anschluss daran wird dem KUNDEN die Transaktion bestätigt.
    3. Soweit eine Bezahlung per Vorabüberweisung erfolgt, hat der KUNDE den in der Zahlungsaufforderung genannten Betrag auf das von SIEBENPFEIFFER angegebene Konto zu überweisen. Nach Gutschrift des Betrages auf dem Konto von SIEBENPFEIFFER erfolgt die Lieferung der Ware.
    4. Soweit eine Bezahlung per Barzahlung erfolgt, hat der KUNDE den genauen Betrag der Warenlieferung in bar an SIEBENPFEIFFER zu leisten.
    5. Soweit eine Bezahlung per EC-Karte erfolgt, erteilt der KUNDE mit Eingabe seiner PIN bzw. mit der Unterschrift auf dem Lastschriftbeleg SIEBENPFEIFFER die Erlaubnis, den geforderten Betrag von dem angegebenen Konto des KUNDEN einzuziehen.
    6. SIEBENPFEIFFER ist es gestattet – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen, schutzwürdigen Interessen – eine Bonitätsprüfung durchzuführen. SIEBENPFEIFFER behält es sich vor, bei Folgebestellungen bestimmte Zahlungsarten – in Abhängigkeit der Bonitätsprüfung – auszuschließen. Das Nähere regelt die Datenschutzerklärung von SIEBENPFEIFFER.
    7. Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die UNTERNEHMER i.S.d. §14 BGB sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SIEBENPFEIFFER anerkannt sind. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
    8. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  7. Liefer- und Versandbedingungen
    1. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes mit dem KUNDEN vereinbart ist, an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift.
    2. Die maximale Schlauchlänge der Tankwagen von SIEBENPFEIFFER beträgt 40 Meter. Der KUNDE hat dafür zu sorgen, dass eine Belieferung mit dieser Schlauchlänge möglich ist.
    3. Bei Lieferungen an UNTERNEHMER gelten die Incoterms 2010 EXW („ex works“) als vereinbart. SIEBENPFEIFFER ist bei Lieferungen an UNTERNEHMER berechtigt, die Lieferung selbst zu organisieren, soweit der KUNDE SIEBENPFEIFFER keine Vorgaben für die Lieferung macht.
    4. Die Lieferzeiten werden bei der jeweiligen Ware im Online-Shop gesondert angegeben.
    5. Die in der Artikelbeschreibung angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KUNDEN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.
    6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Lieferungen an KUNDEN, die Unternehmer sind, mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware, an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an KUNDEN, die Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache gemäß § 446 BGB mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher, auf diesen über. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der KUNDE in den Verzug der Annahme gerät.
    7. Bestellungen und Lieferungen werden nur in und nach Deutschland sowie in die im Online-Shop angegebenen Länder angeboten.
    8. Bei Lieferverzögerungen wird SIEBENPFEIFFER den KUNDEN umgehend informieren.
    9. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch zulässiger und mangelfreier Tankanlagen durch den KUNDEN.
    10. Bei der Lieferung durch den Tankwagen, erfolgt die Mengenfestellung, mittels einer geeichten Messvorrichtung.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. SIEBENPFEIFFER behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen von dem KUNDEN vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat SIEBENPFEIFFER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Waren von SIEBENPFEIFFER erfolgen.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist SIEBENPFEIFFER berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf SIEBENPFEIFFER diese Rechte nur geltend machen, wenn dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
    4. UNTERNEHMER sind befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei SIEBENPFEIFFER als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt SIEBENPFEIFFER Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    5. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der UNTERNEHMER schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an SIEBENPFEIFFER ab. SIEBENPFEIFFER nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 8.2 genannten Pflichten des UNTERNEHMERS gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der UNTERNEHMER neben SIEBENPFEIFFER ermächtigt. SIEBENPFEIFFER verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SIEBENPFEIFFER nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des UNTERNEHMERS vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann SIEBENPFEIFFER verlangen, dass der UNTERNEHMER die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner gegenüber SIEBENPFEIFFER bekannt gibt und dabei alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung an SIEBENPFEIFFER mitteilt.
    6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von SIEBENPFEIFFER um mehr als 10%, wird SIEBENPFEIFFER auf Verlangen des UNTERNEHMERS Sicherheiten nach Wahl von SIEBENPFEIFFER freigeben.
  9. Gewährleistung / Mängelhaftung / Rügepflicht
    1. Die Rechte bei Mängeln der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Mängelansprüche von UNTERNEHMERN setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist. Diese Rügepflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
    3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von UNTERNEHMERN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den UNTERNEHMER. Diese Verkürzung der Gewährleistungspflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
    4. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen und geltenden Gesetzen. Alle überlassenen Muster, Proben, typische Kenndaten und Mitteilungen sind als unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Qualität der Ware im Rahmen üblicher Toleranzen zu verstehen. Die Analysedaten werden nach den jeweiligen DIN-Prüfnummern ermittelt.
    5. Für Prüffehler und Toleranzen gelten die DIN 51848 bzw. die ISO 4259.
    6. Die Lieferung und Abrechnung von Heizöl erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15°C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.
    7. SIEBENPFEIFFER ist zu Probeentnahmen nach den jeweils gültigen Regeln der Technik berechtigt. Proben des KUNDEN gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn SIEBENPFEIFFER Gelegenheit gegeben wurde, sich von einer einwandfreien Probenentnahme zu überzeugen. Die Probe muss mindestens 1 Liter betragen. Die Kosten der Nachprüfung trägt die unterliegende Partei.
  10. Haftung
    1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen SIEBENPFEIFFER richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
    2. Die Haftung von SIEBENPFEIFFER ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von SIEBENPFEIFFER, der Mitarbeiter, der Vertreter oder den Erfüllungsgehilfen von SIEBENPFEIFFER. Soweit die Haftung von SIEBENPFEIFFER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von SIEBENPFEIFFER.
    3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch SIEBENPFEIFFER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SIEBENPFEIFFER beruhen, haftet SIEBENPFEIFFER nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Sofern SIEBENPFEIFFER zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    5. Die Haftung von SIEBENPFEIFFER nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) bleibt unberührt. Das Gleiche gilt bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und/oder bei der Übernahme von Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch SIEBENPFEIFFER.
    6. Für Überfüllschäden, die dadurch entstehen, dass der Vorratsbehälter, die Sicherungs- oder Messeinrichtung oder die Leitungen zwischen Übergabepunkt und Vorratsbehälter sich nicht in einwandfreiem oder behördlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden, haftet SIEBENPFEIFFER nicht.
  11. Kauf gemäß EMCS
    1. Bei Käufen im Rahmen des Beförderungs- und Kontrollsystems für verbrauchssteuerpflichtige Waren der Europäischen Union (Excise Movement & Control System EMCS) ist der KUNDE verpflichtet, die entsprechenden Verfahrensvorschriften des EMCS einzuhalten, insbesondere die vorgeschriebenen Erklärungen abzugeben und Fristen einzuhalten. Für die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und etwaige Nachteile haftet der KUNDE vollständig und stellt SIEBENPFEIFFER auf erstes Anfordern von etwaigen Nachteilen und Bußgeldern frei. Soweit der KUNDE im Rahmen eines Verkaufs innerhalb des EMCS-Verfahrens den Bestimmungsort ändert, so hat er dies SIEBENPFEIFFER unverzüglich anzuzeigen.
    2. Der KUNDE ist ungeachtet der Verpflichtungen aus Ziffer 11.1 verpflichtet, SIEBENPFEIFFER von durch die etwaige Nichteinhaltung der Europäischen Verfahrensvorschriften, insbesondere des EMCS ausgelösten Zöllen, Steuern oder Bußgeldern auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt auch für Energiesteuerforderungen der entsprechenden EU-Mitgliedstaaten bei Abweichungen zwischen Lade- und Entlademenge.
  12. DatenschutzBzgl. datenschutzrechtlicher Aspekte wird auf die Datenschutzerklärung von SIEBENPFEIFFER unter http://heizoel-siebenpfeiffer.de/ verwiesen.
  13. Höhere Gewalt und sonstige Lieferbehinderungen
    1. Bei Ereignissen höherer Gewalt im In- oder Ausland, die außerhalb des Einflussbereiches von SIEBENPFEIFFER stehen und die trotz der gewohnten Sorgfalt unvorhersehbar sind und unter Berücksichtigung der sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, ist SIEBENPFEIFFER berechtigt, für die Dauer der Behinderung die Lieferung einzuschränken oder einzustellen oder – bei längerer Behinderung – vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Krieg, kriegsähnliche Zustände und ihre Folgewirkungen, Unruhen, Blockaden, Aus- und Einfuhrverbote, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Behinderung oder Verzögerung des Transportes, Störung der Versorgung mit Rohölen und/oder Mineralölprodukten, insbesondere durch Ereignisse im Bereich von Rohölförderländern, gleich.
    3. Der KUNDE kann von SIEBENPFEIFFER die Erklärung verlangen, ob er innerhalb angemessener Frist liefert oder ob er zurücktreten will. Erklärt dies SIEBENPFEIFFER nicht, so kann der KUNDE zurücktreten.
    4. Führen außergewöhnliche Ereignisse oder höhere Gewalt zu einer Erhöhung der Einstandskosten bei SIEBENPFEIFFER oder nimmt SIEBENPFEIFFER zur Aufrechterhaltung der Lieferung bisher nicht oder nicht in diesem Umfang genutzte Bezugsquellen in Anspruch, die zu einer Erhöhung der Einstandskosten führen, so kann SIEBENPFEIFFER den Preis erhöhen. Dies gilt auch bei der Vereinbarung eines Festpreises. Hierüber hat SIEBENPFEIFFER den KUNDEN unverzüglich zu informieren. Innerhalb einer Woche nach dieser Mitteilung kann der KUNDE die Preiserhöhung ablehnen; SIEBENPFEIFFER kann von dem Vertrag zurücktreten.
  14. Besondere Hinweise bei der Abgabe von Energieerzeugnissen – Sicherheitsratschläge
    1. Steuerbegünstigte Energieerzeugnisse (gekennzeichnetes, steuerbegünstigtes Heizöl) darf der KUNDE nicht als Kraftstoff verwenden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen muss sich der KUNDE an das zuständige Hauptzollamt wenden.
    2. Sicherheitsratschläge laut Arb. Stoff.V. für den Gebrauch von Kraftstoffen:
      • Dämpfe nicht einatmen
      • Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden
      • Nie zu Reinigungszwecken verwenden
      • Von offenen Flammen, Wärmequellen und Funken fernhalten
  15. Sonstiges
    1. Sofern SIEBENPFEIFFER Ware verkauft, für die Energiesteuer ausgesetzt ist, ist der KUNDE auch ohne Verschulden mit der Übergabe der Ware verpflichtet, SIEBENPFEIFFER und mit der Lieferung und/oder Übergabe Beauftragte von SIEBENPFEIFFER auf erstes Anfordern von jeglicher Verpflichtung und Haftung in Bezug auf die ausgesetzte Energiesteuer freizustellen. Dies gilt entsprechend für Verkäufe von Ware, die sich in einem Verfahren für Steuerbegünstigung befindet. Die Freistellung umfasst neben der Energiesteuer auch sonstige anfallende Kosten wie Verspätungszuschläge, Bußgelder und dergleichen. Ändert der KUNDE bei der Ware im innergemeinschaftlichen Versandverfahren den Bestimmungsort, so hat er dies – unbeschadet seiner vorstehenden Verpflichtungen – unverzüglich SIEBENPFEIFFER bzw. den mit der Lieferung Beauftragten anzuzeigen.
    2. Bei der Lieferung in Straßentankwagen hat der KUNDE für eine sofortige Abnahmebereitschaft zu sorgen. Er haftet gegenüber SIEBENPFEIFFER für alle aus einer verzögerten Entleerung des Tankkraftwagens entstehenden Kosten und Schäden.
    3. SIEBENPFEIFFER ist nicht verpflichtet, die Behälter, die Behälteranschlüsse, eventuelle Grenzwertgeber, die Transportmittel und die Befüllleitung des KUNDEN auf ihre Tauglichkeit, Eignung und Sauberkeit vor der Befüllung zu überprüfen. Dies obliegt allein dem KUNDEN. Für hieraus entstehende Schäden ist SIEBENPFEIFFER nicht verantwortlich.
    4. Das zu Beförderung von SIEBENPFEIFFER angegebene Gut ist nach den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zur Beförderung zugelassen. Der Zustand und die Beschaffenheit des Gutes sowie die Bezettelung entsprechen den Vorschriften des ADR.
    5. Soll eine Ware auf Erlaubnisschein abgabebegünstigt geliefert werden, so hat der KUNDE SIEBENPFEIFFER einen gültigen Erlaubnisschein so zeitig zu übergeben, dass dieser SIEBENPFEIFFER bei Übergabe der Ware vorliegt. SIEBENPFEIFFER ist dem KUNDEN gegenüber nicht zu einer Prüfung der Gültigkeit des Erlaubnisscheines verpflichtet. Der KUNDE hat SIEBENPFEIFFER insoweit von allen wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen auf erstes Anfordern freizustellen.
  16. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SIEBENPFEIFFER in 66386 St. Ingbert, Deutschland.
    4. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von SIEBENPFEIFFER, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.